Grundbetreuung

sicherheitstechnisch ● arbeitstechnisch

Home Arbeitsmedizin Grundbetreuung

Dr. med. Friedrich Freitag / Michael Hardt / Dr. med. Stefan Tomaselli

Fachärzte für Allgemeinmedizin - Arbeitsmedizin - Betriebsmedizin

Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber nach dem Arbeitssicherheitsgesetzt verpflichtet, seine Arbeitsnehmer sicherheitstechnisch und arbeitsmedizinisch betreuen zu lassen. Diese Aufgaben werden von einem Arbeitsmediziner und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit übernommen.

Arbeitsmedizinische Grundbetreuung-Gefährdungsbeurteilung-Vorschläge zur Arbeitsplatzgestaltung

Sicherheitstechnische und Arbeitsmedizinische Betreuung

In Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA) werden alle betrieblichen Interessengruppen beraten. Die Grundbetreuung betrifft darüber hinaus alle medizinischen und sicherheitstechnischen Belange des Betriebes. Hierzu zählen die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, Vorschläge zur Arbeitsplatzgestaltung, Analyse von Unfällen und Berufserkrankungen, Dokumentationen der sicherheits- und arbeitsmedizinischen Tätigkeiten.

Der zeitliche Umfang der arbeitsmedizinischen Grundbetreuung ergibt sich aus der Gefährdungsgruppe eines Unternehmens und der Anzahl der Mitarbeiter.

Informationen zur Praxisorgansiation

Wichtige Hinweise für Ihren Sprechstundenbesuch