Dr. med. Friedrich Freitag / Michael Hardt
Fachärzte für Allgemeinmedizin - Arbeitsmedizin - Betriebsmedizin
Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber nach dem Arbeitssicherheitsgesetzt verpflichtet, seine Arbeitsnehmer sicherheitstechnisch und arbeitsmedizinisch betreuen zu lassen. Diese Aufgaben werden von einem Arbeitsmediziner und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit übernommen.

Sicherheitstechnische und Arbeitsmedizinische Betreuung
Informationen zur Praxisorgansiation
Wichtige Hinweise für Ihren Sprechstundenbesuch